Sonntag, 2. Januar 2011

Die Entstaatlichung in der „dritten Welt“ - unter der Berücksichtigung Afrikas: Teil 1

„Die ,[...], ‚Krise der Gewalt‘ in Afrika ist die Erscheinungsform der Alltagswirklichkeit eines Staatsbildungsvorgangs, im Besonderen des Monopolisierungsprozesses der Gewalt, der noch am Anfang steht bzw. ganz und gar unabgeschlossen ist - und möglicherweise auch niemals in jenen prekären Institutionalisierungsprozess von Herrschaft münden wird, der im Okzident in Gang gesetzt worden ist.“
                                    -Trutz von Trotha- (1)

Der Kontinent Afrika ist für so Manchen nach wie vor ein Ort voller Geheimnisse und Vorurteile, wenn es um das Thema „Söldner“ geht. Gerade während und nach der Epoche der Kolonialisierung wurde immer wieder auf privat angeheuerte Soldaten und Milizen zurückgegriffen, um die jeweiligen politischen/ökonomischen, aber auch privaten Interessen durchzusetzen.
Vor allem in den 1960er und -70er Jahren wurde der schwarze Kontinent von einer neuen Welle der Gewalt getroffen, die sich auch in der vermehrten Verwendung von weißen, „modernen Söldnern“ auszeichnete. Der Begriff „modern“ wird hier deshalb gerne verwendet, da er dem, aus historischer Sicht, an und für sich als legitim erachteten Söldnertums, ein neues Gesicht aufsetzte. Diese „modernen“ Söldner zeichneten sich nämlich nicht nur durch ihre Grausamkeit, sondern auch ihren Rassismus aus und zogen, laut der Meinung bedeutender Vertreter der Sicherheitsbranche, die wiederauferstandene Form der privat erhältlichen, militärischen Dienstleistungen sprichwörtlich „in den Dreck“.(2)
Afrika war und ist für „Söldneraktivitäten“ deshalb so interessant, da hier nach wie vor Gewalt aufgrund verschiedenster Gründe vorherrschend ist. Nicht zuletzt wegen der vielerorts aufzufindenden autoritären Herrschaften, dem Ausschluss von Minderheiten oder sogar Mehrheiten von Regierungsfragen, der sozialen und ökonomischen Beraubung der Bevölkerung sowie letzten Endes der „Unfähigkeit“ von so genannten „Failed States“, Konflikte einzudämmen.(3)
Dieses Kapitel wird versuchen, vor allem die Hintergründe der langsamen Entstaatlichung von Gewalt in der so genannten „dritten Welt“, bzw. dem Nichtzustandekommen des staatlichen Gewaltmonopols zu beleuchten, mit einem Hauptaugenmerk auf Afrika. Dafür wird besonderer Wert dem Phänomen der „Failed States“ beigemessen werden, da in diesen, neben der Kolonialzeit, die Ursachen für den Verlust des staatlichen Gewaltmonopols zu suchen sind. Auch wird im kommenden Text die Frage gestellt, und hoffentlich auch beantwortet werden, ob man im Bezug auf afrikanische Staaten überhaupt von einem Gewaltmonopol sprechen kann. In weiterer Folge werden dann die Gründe und Motive für die Entstaatlichung der Gewalt bearbeitet werden, um im Anschluss darauf kurz auf Söldneraktivitäten sowie die Tätigkeit von PMCs und PSCs einzugehen.(4)
Es soll hier versucht werden, die zeitliche Spanne vom Ende der Kolonialzeit, über die unmittelbare postkoloniale Phase bis hin in 1990er Jahren zu ziehen, die man als „post cold war“ bezeichnen könnte.

Das Phänomen der „Failed States“ und seine Bedeutung für diesen Text:

„Failed states have come to be feared as „breeding grounds of instability, mass migration, and murder“ (in the words of political scientist Stephen Walt), as well as reservoirs and exporters of terror.“
                                            -Robert Rotberg- (5)

Das Phänomen der „Failed States“ ist ein für Afrika charakteristisches und gerade deshalb auch für diesen Text nicht außer Acht zulassen; nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die Abgabe des staatlichen Gewaltmonopols eine der zahlreichen Erscheinungen ist, die den Zerfall staatlicher Strukturen begleiten.
Tatsächlich wurden seit den frühen 1990er Jahre an die acht Millionen Menschen aufgrund der Konflikte in und um „Failed States ihres Lebens beraubt und weitere vier Millionen vertrieben. Die Gründe für diesen Zerfall sind mannigfaltig; sie haben sowohl geographische und historische Ursachen, als auch politische und soziale.(6)
So wird in vielerlei Hinsicht der Kolonialherrschaft und den zahlreichen, während dieser Zeit getätigten „Fehlentscheidungen“ eine Schuld angelastet. Auch wird konstatiert, dass die kolonialen Herrschaftseliten weder die demokratischen Institutionen in den afrikanischen Ländern unterstützt hätten, geschweige denn eine in Afrika lokalisierte Entwicklung.(7)
Nach der Meinung Clapmans wurde den Kolonien das weberianische Modell des modernen Staates „auferlegt“, welches eine neue Grenzziehung vorsah, alteingesessene Territorien teilweise zerschnitt und mit anderen zusammenfügte und somit verschiedenste ethnische Bevölkerungsgruppen einer strikten Hierarchie unterwarf. Es wurde somit das Konzept eingeführt, dass sich eine zentrale Herrschaftsinstanz um den Bedarf für Sicherheit kümmerte und damit andere Systeme marginalisierte.(8)
Sicherheit war somit auch eines der Hauptprobleme, als die Entkolonialisierung einsetzte. Denn die Frage nach dem Aufbau und der Zusammensetzung einer nationalen Armee stellte die jungen Staaten in der Anfangsphase vor ein Problem. Deshalb behielten viele koloniale Mächte entscheidende Funktionen ein. Clapham führt beispielsweise den belgischen Kongo an, der nur kurz nach dem Ende der Kolonialherrschaft von Truppen der Vereinten Nationen gesichert werden musste. Aber auch in Kenia, Tanzania und Uganda musste im Laufe der 1960er Jahre von britischer Seite her eingegriffen werden, da diese Staaten nicht ihre eigene Sicherheit gewährleisten konnten.(9)
Genau genommen gab es, laut Peter Lock, im Postkolonialen Afrika keinen Staat, in dem die wichtigsten Merkmale von Staatlichkeit ausgeprägt waren. Dennoch wurden die diversen Systeme sofort in die UNO aufgenommen, obwohl sich meistens ihre Herrschaft nur auf die Hauptstädte beschränkte.(10)
Der Kalte Krieg ermöglichte dann in den folgenden Jahren zumindest eine, wie Stefan Mair es nennt, „formale Hülle von Staatlichkeit“, die einen Staatszerfall begrenzte, bzw. aufhielt. Die Angst vor einem Machtvakuum, das vom jeweiligen Gegner ausgefüllt werden könnte, veranlasste die „Ost-“ und „Westmächte“ dazu, Entwicklungs- sowie Militärhilfe zur Verfügung zu stellen sowie auch gelegentlich eine militärische Intervention durchzuführen.(11)
Mit dem Ende des Kalten Krieges kam es vor allem in Afrika zu zahlreichen Zusammenbrüchen von Staaten. Sierra Leone, Liberia und Somalia stechen hierbei besonders hervor, wobei die ersteren Beiden mittlerweile an einem Punkt angelangt sind, der leichten Optimismus verspüren lässt. Dies kann sich aber schnell wieder ändern, wie es die ambivalente und sich oft schnell verändernde Dynamik solcher schwacher Staaten zeigt. Ein Beispiel hierfür ist wohl die Elfenbeinküste, an der nach einer kurzen Phase der Erholung 2002 erst wieder ein Bürgerkrieg ausbrach und auch momentan wieder Spannungen auftreten.
Es gibt also nach wie vor Staaten, die „regierungsmäßig leer“ sind und mit dem Überleben sowie um die Unterstützung der eigenen Bürger kämpfen müssen. Wie diese Entwicklung vor sich geht, soll im Folgenden noch kurz skizziert werden.

Vom theoretischen Standpunkt aus gesehen:

Der Staatszer- bzw. -verfall kann laut Stefan Mair im Grunde genommen auf zwei Dimensionen fokussiert werden. Diese wären zunächst die abnehmende Fähigkeit des Staates, ihm zugewiesene Funktionen zu erfüllen, wie man sie in Bereichen der Grundversorgung, Bildung und - besonders für diese Arbeit relevant - Sicherheit vorfindet sowie eine steigende Illoyalität und eine sinkende Akzeptanz in der Bevölkerung, den Staat als Regierungsinstanz anzuerkennen.(12)
Hinzu kommt, dass sich diese beiden Umstände gegenseitig auf verstärkende Weise unterstützen und einen Staat zurücklassen, der zwar noch präsent ist, aber unfähig, rudimentäre Leistungen zu sichern.
Laut Trutz von Trotha ist das Konzept des Staates auf den Säulen der Gesetzgebung, Strafverfolgung sowie dem Strafvollzug aufgebaut. Aus diesem Grund stellt er in weiterer Folge auch die Frage, ob man in Anbetracht dessen überhaupt von „Staaten“ in der „dritten Welt“ sprechen kann.(13) Peter Lock weiß hierzu zu berichten, dass afrikanische Staaten oft als „Quasi Staaten“ bezeichnet werden, da wichtige Merkmale von Staatlichkeit ja nicht richtig ausgeprägt sind.(14) Es fehle nämlich manchen Staaten an einer „rationalen Bürokratie“, das Personal wird von der autokratischen Staatsführung des Landes ausgewählt, aber trotz allem kann sich der Staat nicht durchsetzen und fällt somit durch eine geringe Reichweite seines Einflussbereiches und seiner Marginalisierung als Ordnungsmacht auf. Dennoch kommt es zu einem ungehemmten Gewalteinsatz, um die eigenen Interessen durchzusetzen. Charakteristisch ist auch, dass trotz der schwachen Verwaltung eine wirksame politische Kontrolle implementiert werden kann, die sich hauptsächlich auf die Verwendung einer Geheimpolizei stützt.(15)

Aber wann beginnt ein Staat zu versagen oder sogar zu zerfallen? Stefan Mair unterscheidet in diesem Prozess vier Stadien, die eine Orientierung bilden, jedoch keinen linearen Prozess des Verfalls wiedergeben können. Der Ausgangspunkt für Mair‘s Differenzierung ist der funktionierende Staat, in dem sich nur in der Form von Slums ein Verfallsprozess zu zeigen scheint. Dieser funktionierende Staat unterscheidet sich vom Prozess des Staatsversagens, das sich langsam durch strukturelle Defizite bemerkbar macht, die jedoch noch keinen negativen Einfluss auf das staatliche Gewaltmonopol haben. Auch die Souveränität des Staates weist noch keine Einschränkung auf.
Dennoch ist der Staat bereits von Korruption durchzogen sowie von steigender Kriminalität und einer partiellen Privatisierung von Sicherheit geprägt. Eine Verschärfung der Zustände tritt in weiterer Folge durch das Phänomen des Staatsverfall ein, bei dem bereits eine territoriale Einschränkung des Gewaltmonopols festzustellen ist. Die Staatlichkeit an sich wird jedoch noch nicht in Frage gestellt und gewisse, vom Staat nicht mehr ausreichend gewährleistete Funktionen  werden von privaten Institutionen übernommen. Der endgültige Staatszerfall zeichnet sich durch einen Zusammenbruch staatlicher Autorität aus. Es kann hierbei entweder zu einem partiellen Zerfall mit Verlust des Gewaltmonopols sowie der Infragestellung staatlicher Integrität, oder auch  sogar zu einem vollkommenen Staatszerfall ohne jegliche Zentralinstanz kommen. Letzteres kann man für Somalia geltend machen bzw. galt für Sierra Leone und Liberia. (16)
Eine Zuordnung in diese Kategorien erweist sich als äußerst diffizile Angelegenheit, nicht zuletzt deshalb, da die Grenze zwischen partiellem und vollkommenem Staatszerfall eine fließende ist. Es gibt zudem noch eine Vielzahl weiterer Anzeichen, die auf einen Niedergang der Staatlichkeit hindeuten - seien sie ökonomischer, oder auch politischer Natur.
Diese Symptome manifestieren sich zudem in einem sinkenden Lebensstandard, der letzten Endes nur mehr den Eliten in ausreichender Weise zugänglich ist. Des weiteren kommt es zu Versorgungsproblemen bei Nahrung und Treibstoff, da die staatliche Währung am internationalen Markt an Wert verliert. Aber nicht nur das Finanzsystem, auch Bildung, Logistik, Medizin und andere vergleichbare Sparten gehen zugrunde. Der Diebstahl staatlicher Ressourcen sowie der Transfer des dadurch angehäuften Kapitals außer Landes führten zu einem Korruptionssystem, durch das sich übergangene Staatsdiener finanziell über Wasser halten sowie das Klientelsystem der Eliten „bei Laune gehalten“ wird. (17)
Die politische Komponente zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass demokratische Normen untergraben werden, indem die Legislatur, die Bürokratie sowie die Kontrolle von Sicherheit und Verteidigung von einer kleinen Gruppe bzw. einer Einzelperson unterworfen und an sich gerissen wird. Diese Führungselite übt eine Patronage über eine Minderheit, den eigenen Clan oder eine ganze Klasse aus, während andere Gruppen systematisch diskriminiert werden. (18)

Wenn es einen eindeutigen Hinweis auf ein Versagen des Staates oder der Sicherheit in einem Staat gibt, dann ist es wohl die Anzahl der aus dem Land flüchtenden Menschen. Auch wenn dieser Indikator laut Christopher Clapham ein unfairer ist - da gerade die in Afrika gezogenen Grenzen schwer zu kontrollieren sind und deshalb eine Migration erleichtert wird -, so ist er doch auch gleichzeitig ein eindeutiges Argument für die prekäre Sicherheitslage in manchen afrikanischen Staaten. (19)
Bedenkt man die oben genannten Ausführungen so könnte man Stefan Mair zustimmen, wenn dieser bemerkt, dass der „Staatszerfall in verschiedenen Formen überall in Afrika“ anzutreffen ist. Auch die sinkende „Fähigkeit, das gesamte Territorium zu kontrollieren, administrativ zu durchdringen und mit staatlichen Dienstleistungen zu versorgen“ ist vermehrt festzustellen. (20)
Dies setzt jedoch voraus, dass man hier mit einem Staatenmodell im weberianischen Sinne argumentiert. Was wenn sich aber ein spezielles politisches System herausbildet, das nicht einem europäisch/westlichen Muster folgt?

Das Problem der Legitimität:

Ein massives Problem, mit dem sich die afrikanischen Staaten der postkolonialen Zeit auseinandersetzen müssen, ist das der schwindenden Legitimität. Trutz von Trotha zufolge fehlt manchen Staaten vor allem eine Basislegitimität - eine Legitimität, deren Wurzeln er nicht in soziologischen Theorien sieht, sondern in einer „gefühlten“ Wahrnehmung. Diese Basislegitimität ist beispielsweise in der Kolonialnostalgie zu finden, in der die ehemaligen Kolonialmächte als „hart aber tüchtig“ oder „streng aber gerecht“ dargestellt werden. (21) Von Trotha unterscheidet mehrere Arten dieser Basislegitimität:
Vor allem als Ordnungsmacht, die sich durch das gekonnte Organisieren und Koordinieren des öffentlichen Lebens auszeichnet, könnte eine solche Basis an Legitimität erzeugt werden. Es würde so gezeigt werden, dass eine Ordnungsmacht etwas bewerkstelligen könnte, was eine „gefühlte“ Glaubwürdigkeit bewirken könnte. Diese Ordnungsmacht fehlt der von Trotha beschriebenen „Postkolonie“. (22)

Es gibt aber auch eine Basislegitimität „der überlegenen Gewalt“. Trutz von Trotha stellt sich in dieser Hinsicht gegen de Jouvenel, der seinerseits konstatierte, dass „ die Illegitimität der nackten Gewalt die größte Hürde der staatenbildenden ‚Räuberbanden‘ [sei]“, sich zu legitimieren. Dem gegenüber meint von Trotha, dass diese Annahme eine „gefährliche Illusion“ sei und die Gründe einer  „überlegenen Gewalt“ nicht „jenseits von dieser“ zu suchen wären. „Überlegene Gewalt ist eine grundlegende Seite der Basislegitimität von Herrschaft und dem staatlichen Gewaltmonopol komplementär.“ (23)
Es ist das Recht des Stärkeren, eine absolute Dominanz. „Überlegene Gewalt überzeugt, weil es gar keine Fragen mehr gibt. [...] Als Überlegene Gewalt schafft Gewalt Ordnung und ist Ordnungserfahrung. Weil die Gewalt die Ordnung zerstört und sie (wieder-)erstehen läßt [sic!], beweist sie jene gottähnliche Kraft, die in den Ursprungs- und Herrschaftsmythen der Mächtigen verherrlicht wird.“(24)
Die Kolonialherrschaft bezog aus ihrer, von Trotha genannten, „Gewaltherrschaft“ die  Legitimation. So gesehen ist die überlegene Gewalt eine der wenigen verbliebenen Quellen von Legitimität und wird deshalb auch von einem Teil den „postkolonialen“ Eliten afrikanischer Länder rücksichtslos ausgeübt und gefeiert.(25)

Die kulturelle Zugehörigkeit ist ein weiteres Legitimität stiftendes Merkmal, das es zu berücksichtigen gilt. Nicht zuletzt meint hierzu von Trotha: „Die Bestimmung, wer dazu gehört und wer nicht, ist konstitutiv für Gesellschaft.“(26) Zugehörigkeit ist ein fundamentaler Bestandteil eines Solidaritätsgefühls. Es bildet sozusagen die Basislegitimität des „Wir“. Dieses Gefühl wurde während der Kolonialherrschaft nicht bedient, denn es handelte sich ja um eine Fremdherrschaft. Das Wichtige für den afrikanischen Staat ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass zwar die Ordnungsmacht in der „Postkolonie“ verschwunden, aber bis heute die Legitimation der Zugehörigkeit vorhanden ist. Diese Art von Legitimierung funktioniert aber nur in Kombination mit einem energischen Antikolonialismus, da es verschiedene ethnische Bewegungen aufzufangen gilt, die wiederum ein Zeichen wankender Zugehörigkeitslegitimität sind.(27)

Das schrittweise Versagen des Staates und der Verlust eines Mindestmaßes an Legitimität, sind maßgebliche Faktoren, die für eine Entstaatlichung der Gewalt charakteristisch sind. Aber es sind nicht nur theoretische Probleme, die sich für diesen Vorgang verantwortlich zeigen, sondern auch reale Begebenheiten, wie man im Folgenden noch sehen wird.

DCJ
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Endnoten:

1) Trutz von Trotha, Gewalt, Staat und Basislegitimität. Notizen zum Problem der Macht in Afrika (und anderswo), In: Heidi Willer u.a. (Hg.), Macht der Identität-Identität der Macht. Politische Prozesse und kultureller Wandel in Afrika (Beiträge zur Afrika Forschung, Bd.5), Münster 1995, S. 2.
2) Tim Spicer, An unorthodox Soldier. Peace and War and the Sandline Affair, Edinburgh 2000, S. 37.
3) Greg Mills, John Stremlau, The Privatisation of Security in Africa: An Introduction. In: Dieselben (Hg.), The Privatisation of Security in Africa, Johannesburg 1999, S. 2.
4) Dies wird nur eine kurze Darstellung beinhalten, da im Fallbeispiel zu Executive Outcomes eingehend darauf eingegangen wird.
5) Robert Rotberg, Failed States in a World of Terror. In: Foreign Affairs, Jul/Aug 2002, Vol. 81 (4), S.129.
6) Robert Rotberg, Failed States in a World of Terror. S. 127.
7) Herbert Howe, Ambiguos Order. Military Forces in African States, London 2001. S. 27.
8) Christopher Clapham, African Security Systems: Privatisation and the Scope for Mercenary Activity. In: Greg Mills, John Stremlau (Hg.), The Privatisation of Security in Africa, Johannesburg 1999, S. 25f.
9) Christopher Clapham, African Security Systems. S. 28f.
10) Peter Lock, Söldner und Rebellen: Zur Rolle der Gewalt in Afrikanischen Ökonomien, In: IAF, 1/2000, S. 63.
11) Stefan Mair, Auflösung des staatlichen Gewaltmonopols und Staatszerfalls. In: Mira A. Ferdowsi (Hg.), Afrika - Ein verlorener Kontinent? München 2004, S.105.
12) Stefan Mair, Auflösung des staatlichen Gewaltmonopols und Staatszerfalls. S.104.
13) Trutz von Trotha, Gewalt, Staat und Basislegitimität, S. 4.
14) Peter Lock, Privatisierung der Sicherheit oder private Militarisierung. Aktuelle Entwicklungen, In: Afrika Jahrbuch 1997, S.76.
15) Trutz von Trotha, Gewalt, Staat und Basislegitimität, S.6.
16) Stefan Mair, Auflösung des staatlichen Gewaltmonopols und Staatszerfalls. S. 108.
17) Robert Rotberg, Failed States in a World of Terror. S. 129-130.
18) Ebda.
19) Christopher Clapham, African Security Systems. S.31.
20) Stefan Mair, Auflösung des staatlichen Gewaltmonopols und Staatszerfalls. S. 120.
21) Trutz von Trotha, Gewalt Staat und Basislegitimität. S. 8.
22) Trutz von Trotha, Gewalt Staat und Basislegitimität. S. 10.
23) Trutz von Trotha, Gewalt und Staat und Basislegitimität. S. 9.
24) Trutz von Trotha, Gewalt und Staat und Basislegitimität. S. 9.
25) Ebda.
26) Trutz von Trotha, Gewalt und Staat und Basislegitimität. S. 13f.
27) Ebda.