Montag, 13. Dezember 2010

Das staatliche Gewaltmonopol - Teil 1

Das staatliche Gewaltmonopol

Der Staat, so wie er in der heutigen Zeit als selbstverständlich wahrgenommen wird, konnte sich erst aufgrund eines Jahrhunderte dauernden Prozesses zu einem demokratischen Rechtsstaat, basierend auf dem Gewaltmonopol des Staates, entwickeln. Er zeichnet sich dadurch aus, Gewalt anzuhäufen und diese legitim zu beanspruchen, um damit die ihm zugesprochenen Funktionen erfüllen zu können, wenn es darum geht, den Frieden oder sonstige Privilegien zu schützen. (1)
Wann genau diese Entwicklung ihren Ursprung nahm, ist in der Literatur umstritten; man konnte sich jedoch darauf einigen, dass die Monopolisierung der Gewalt im Zuge des Westfälischen Frieden eingeleitet wurde.(2) Laut Herfried Münkler und Martin van Creveld, setzt mit dieser Zäsur in der europäischen Geschichte eine Entwicklung ein, die eine Verstaatlichung des Krieges mit sich bringt und das staatliche Gewaltmonopol errichtet. Die Verstaatlichung, oder „Verrechtlichung“ -wie es Münkler nennt-(3) führte nicht nur zu einer Symmetrisierung des Krieges, sondern auch zu der Herausbildung eines innerstaatlichen und eines nach außen gerichteten Gewaltmonopols.

Es soll nun im Folgenden diese Entwicklung skizziert werden, um ein besseres Verständnis für die komplexen Verläufe, die zum Gewaltmonopol geführt haben, zu ermöglichen. Danach werden meine Ausführungen noch genauer dieses Monopol behandeln, so wie es heute und in den vergangenen Jahrzehnten wahrgenommen worden ist, eingehen. Am Ende soll zunächst auf die soziologischen und philosophischen Überlegungen zu dieser staatlichen Errungenschaft, wie sie insbesondere von Max Weber, Norbert Elias und Walter Benjamin formuliert wurden, eingegangen werden. Somit soll ein umfassendes Bild des Gewaltmonopols gezeichnet werden, ehe auf die Erosion und Aufgabe - vor allem in militärischen Teilbereichen - desselben eingegangen werden wird.

Die Entwicklung zum Gewaltmonopol:

„Die Monopolisierung der Gewalt bei einer Zentralinstanz ist das Ergebnis eines komplexen Prozesses, in welchem die lokalen Inhaber von Gewaltbefugnissen sukzessive ‚enteignet‘ werden.“
                                            -Andreas Anter-(4)

Dieser Prozess, von dem Andreas Anter spricht, hat - nach Jahrhunderten der Entwicklung - ein Gewaltmonopol entstehen lassen, dass sich in einen innerstaatlichen Bereich und in einen nach aussen gerichteten Bereich unterteilen lässt. (5) Anter zufolge hat nur die innerstaatliche Gewalt für die Monopolisierung einen relevanten Charakter (6), es wird aber noch in weiterer Folge gezeigt werden, dass zwischen innerstaatlichen und nach außen gerichteten Monopol eine Interdependenz besteht. Die Teilung in einen nach innen sowie nach außen gerichteten Aufgabenbereich ist nämlich laut den Ausführungen Wolfgang Reinhards das „Merkmal der westlichen politischen Kultur". (7)

Das innerstaatliche Gewaltmonopol:

Dieses wird innerhalb des vom Staat kontrollierten Territoriums, von Seiten der Exekutive und Legislative sowie von anderen „Ordnungskräften“ ausgeübt, die ihrerseits von Informations- und Geheimdiensten unterstützt werden. Sie gewährleisten eine Einhaltung der gesellschaftlich anerkannten Normen von Sicherheit und schreiten im Falle einer Missachtung (auch präventiv) ein. (8)
Um dieses Einschreiten zu ermöglichen, hat der Staat das Monopol des Zwanges und der physischen Gewalt an sich gezogen und die Polizei als „berufsmäßige Monopolinstitution für eine legitime staatliche Gewaltanwendung“ gebildet. (9) Dies bedurfte aber eines längeren Prozesses.
Laut Martin van Creveld erfolgte mit dem 18. und 19. Jahrhundert eine immer markantere Separation zwischen den Streitkräften der Regierungen europäischer Länder und deren Gesellschaft. Das Militär, dass sich auf die Landesverteidigung und als staatliches Mittel der Machtpolitik determiniert hatte, verließ sich nun bei Angelegenheiten, wie dem (militärischen) Brückenbau, der Versorgung oder der Verwaltung, aber auch bei der medizinischen Versorgung, nicht mehr auf zivile Arbeitskräfte, sondern benutzte fortan hierfür nur mehr eigenes, militärisches Personal. (10)
Neben diesen Tätigkeiten wurde das Militär aber auch für die Wahrung der inneren Sicherheit herangezogen, obwohl es nur darauf trainiert war, gegen gleichwertig trainierte Armeen zu kämpfen. Die daraus resultierende, bei gelegentlichen Krawallen übermäßig eingesetzte, Gewalt veranlasste die Staaten einen „zweiten uniformierten Arm“ ins Leben zu rufen. Damit wurde die Polizei gegründet, die von nun an für die innere Ordnung zuständig war. (11)
Kaiser Joseph II. führte nach seinem Regierungsantritt und im Zuge der expandierenden Zentralisierung die Polizeidirektion ein. Diese wuchs schnell und sollte im gesamten österreichischen Gebiet die Polizeiarbeit übernehmen. Die Stände sabotierten diese Bestrebungen jedoch aufgrund der Annahme, dass damit ihre Freiheiten in potentieller Gefahr wären. Somit blieb den betroffenen Personen in der Polizei nur eine Beschränkung auf die Wahrnehmung der staatlichen Sicherheit übrig, die sich auf die Informationsbeschaffung, Zensur, Überwachung der Post  sowie präventiven Maßnahmen zur Wahrung eben dieser Sicherheit konzentrierte. (12)
Mit der Machtübernahme Napoleon Bonapartes kam es in weiterer Folge, in den von ihm kontrollierten Gebieten, zu der Bildung einer Polizeitruppe, die für die gesamte Sicherheit zuständig war. Um dies zu erreichen, erfolgte ab 1799 eine Zusammenlegung der bestehenden Organisationen. Auch kam es mit der Herausbildung eines Polizeiapparats zu einer Verbreitung von Gefängnissen, die - laut Creveld - „ein weiteres charakteristisches Machtinstrument des modernen Staates“ bildeten. (13)
Bevor längere Freiheitsstrafen für den Strafvollzug üblich wurden, vertraute der Staat auf Körperstrafen, um die gesellschaftlichen Normen zu wahren. (14) Die „physische Gewalt“ des staatlichen Monopols wurde hierbei also noch wortwörtlich ausgeübt bzw. verwendet.

Durch die regulären Streitkräfte - die weiter unten Beachtung finden werden -, die neu entstandene Polizei sowie einen neuen Strafvollzug, wurde die Geburt des modernen Staates in eine Endphase gebracht und abgeschlossen. Rolf Uesseler bemerkt hierzu: „Vom Heute her betrachtet war es dank dieses Instruments [dem Gewaltmonopol Anm.] erst möglich, eine verfassungsgebundene, rechtsstaatliche Demokratie aufzubauen. Europa hat sich also ‚zivilisiert‘ [...]“. (15)
Von nun an wurden Versuche, die Gewaltbefugnisse zurückzuerlangen, an sich zu reißen oder Selbstjustiz zu verüben, durch negative Bezeichnungen wie Rebellion, Aufstand, Verbrechen oder Terrorismus gebrandmarkt und somit verpönt. Dass die Gewalt damit nicht vollständig eliminiert wurde, sondern nur in den Untergrund gedrängt wurde, sei hier nur am Rande erwähnt. (16)


Das nach außen gerichtete Gewaltmonopol:

Dieses wird durch die Streitkräfte des jeweiligen Staates, dem Grenzschutz, Zoll etc. oft mit Unterstützung geheimer Dienste aufrechterhalten und ausgeübt. (17)
Wie im Falle des innerstaatlichen Monopols der Gewaltanwendung, musste auch im Bezug auf das Monopol nach außen ein langwieriger Prozess durchlaufen werden, bis letztendlich die Kontrolle der Gewalt beim Staat angesiedelt war. Wie bereits in der Einleitung erwähnt wurde, begann diese Entwicklung in Westeuropa mit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges und dem darauf folgenden Westfälischen Frieden. Den Ausführungen Herfried Münklers folgend, kann man in der Entwicklung zum Gewaltmonopol nach außen drei markante Schritte feststellen.

Die Abkehr von Söldnerarmeen und eine Aufstellung staatlicher Truppen, die kaserniert und diszipliniert wurden. (18)
Waffentechnische Innovationen, wie zum Beispiel die Artillerie, sowie der dadurch entstehende Rüstungswettlauf, der nur mehr von Staatswegen her leistbar war. (19)
Taktische und technische Änderungen, die letzten Endes zum endgültigen Monopol des Staates führten. (20)

Im 17. Jh. war von staatlichen Heeren zunächst noch keineswegs die Rede. Viel mehr verließ man sich auf angeheuerte Söldnerarmeen wie die Condottieri, die Schweizer Reisläufer oder die deutschen Landsknechte. Diese wurden mittels „Condotta“, einem detaillierten Vertrag, in Auftrag genommen, um etwaige Feldzüge durchzuführen. (21) Dieser Vertrag wurde von Juristen aufgesetzt und spezifizierte bis ins Detail die Soldhöhe, Truppenstärke, die Dauer des Einsatzes sowie die genauen Aufgaben. (22)
Am Anfang dieses Condotta Systems stand der Zusammenbruch der von den Kreuzfahrern besetzten und beherrschten Länder im nahen Osten. Dadurch waren zahlreiche kampferprobte Menschen auf der Suche nach neuen Aufgaben. [Ein Phänomen, dem man in dieser Arbeit mehrmals begegnen wird Anm.]. (23) Des weiteren konnte das System nur aufgrund einer „relativ fortgeschrittenen“ Wirtschaft entstehen. Gleichzeitig zwang es aber auch den im Entstehen begriffenen moderne Staat, sein Steuersystem wirtschaftlicher zu gestalten und zu verbessern. Denn große Summen konnten kurzfristig nur von Banken zur Verfügung gestellt werden; so wurden Schulden gemacht, die es  abzubezahlen galt. Zusätzlich wurde von Seiten der Bankiers, in enger Zusammenarbeit mit den Condottieri mit Geld spekuliert. (24) Ein Phänomen, dass auch im 20. Jahrhundert in regelmäßigen Abständen auftritt und Vorwürfe nährt, die eine enge Kollaboration von Wirtschaft und privaten Militär- und Sicherheitsanbietern vermuten.
In diesem Umfeld, das verständlicherweise auch zahlreiche „Glücksritter“ und Abenteurer anzog, war ein sozialer Aufstieg möglich - eine Konstante, die sich durch die Geschichte des Militärwesens zieht. Dennoch hatte dieses Condotta System seinen Zenit bereits überschritten und eine Verstaatlichung der Kriegsführung machte sich zunehmend bemerkbar.
Zunächst wurden die Heere, die für ihre Exzesse bekannt waren, wie im ersten Punkt bereits erwähnt wurde, einer verstärkten Disziplinierung unterworfen. Hierfür wurden die Soldaten in Kasernen untergebracht und einer strengen Ausbildung unterzogen, die Disziplin und militärischen Drill zur Grundlage hatte. Dieser war eine ausschlaggebende Vorraussetzung für die Infanterie. (25) Ziel war es, die Truppen effektiver zu gestalten und durch den Drill größere, sowie komplexere Manöver  und militärische Operationen zu ermöglichen. Hinzu kam, dass diese Veränderungen auch in der Uniformierung der Truppen zum Ausdruck kamen. Münkler bringt diese Entwicklung präzise auf den Punkt: „Um zum alleinigen Herrn des Krieges zu werden, hatte der Staat zunächst seines Militärs Herr werden müssen.“ (26) Frankreich verfügte als erstes Land über eine staatliche Armee, während Preußen erst nach der Niederlage von Auerstadt und Jena zu einer „citizen army“ - wie es Deborah Avant nennt - wechselten und dieses Armeemodell ab 1813 erfolgreich einsetzten. Damit entwickelte sich die preußische Armee zu einem mehrfach, in Europa nachgeahmten Vorzeigemodell. (27)
Die in Punkt zwei angesprochenen Innovationen, vor allem die im Bereich der Artillerie, verursachten derartige Mehrkosten beim Ankauf, dass die Wartung und Bedienung zunächst noch von Zivilisten durchgeführt werden musste, da sich der Staat die Ausbildung hierfür nicht mehr leisten konnte. Es entwickelte sich hier ein eigener „Berufsstand“ , der sich auch vehement gegen eine Verstaatlichung einsetzte, letzten Endes aber an Bedeutung verlor. Der Staat übernahm schließlich Herstellung, Bedienung und Wartung des schweren Gerätes und bildete auch sein eigenes Personal aus. (28) Dies wurde vor allem durch neuartige Steuersysteme ermöglicht, die dem Staat den entscheidenden Vorteil ermöglichten, dieses teure Metier zu monopolisieren. (29)
Die waffentechnischen Innovationen führten in weiterer Folge auch zu einem neuzeitlichen Rüstungswettlauf, da gegen die Artillerie ein komplett neues Festungskonzept entworfen werden musste, dass sich letzten Endes in Form der Bastionen präsentierte. Diese waren jedoch vom Bauaufwand so teuer, dass der Adel in diesem Bereich sehr bald an Bedeutung verlor und mit der Zeit auch die Städte zunehmend in Bedrängnis gerieten. (30) Durch diesen Wandel in der Kriegsführung wurden weitere Akteure daran gehindert, am Krieg teilzunehmen und gezwungen, sich dem Staat zu unterwerfen. Denn nur mehr der Staat war in der Lage, diesen finanziellen Aufwand zu betreiben, nicht zuletzt aufgrund der bereits erwähnten, gesteigerten Steuereinnahmen. (31)
Die in Punkt drei angeführten taktischen Neuerungen spielen auf die oranische Heeresreform an, die in den Niederlanden gegen Ende des 16. Jahrhunderts zur Bildung einer „taktisch flexiblen Infanterie“ führte. Um ein wenig ins Detail zu gehen: die Aufstellung der Infanteristen veränderte sich insofern, als sie nun nicht mehr in so genannten Karrees formiert wurden, sondern in langen Reihen mit geringer Tiefe. Dadurch wurde nicht nur das Musketenfeuer effektiver genutzt, auch die Angriffsfläche für die Artillerie wurde auf ein Minimum begrenzt. Dies war nur durch den eingeführten Drill möglich sowie der Einführung von Handbüchern, durch die die Methodik in allen Teilen der Armee gleich umgesetzt werden konnte. (32) Die wachsende Bedeutung der Schusswaffen, aber auch des Bajonetts brachten eine erhöhte Flexibilität sowie eine höhere Effektivität der Infanterie. (33)
Eine derartig ausgebildete Armee, die es verstand, mit mehreren Waffengattungen effektiv und aufeinander abgestimmt zu agieren, konnte sich nur mehr der moderne Staat leisten. Ein weiterer Nebeneffekt dieser Entwicklung war nicht nur die Tatsache, dass Soldaten damit für den Staat wertvoller und somit nicht mehr austauschbar wurden - was sich in einer dementsprechend besseren Behandlung äußerte -, sondern auch dass eine klar ersichtliche Trennung zwischen Kombattanten und Nonkombattanten gezogen wurde. (34) Dies hängt auch mit dem Auftauchen von aufklärerischem Gedankengut zusammen, das ein Fundament der Menschen- und Bürgerrechte bildete. Dadurch besserte sich auch der Umgang mit Kriegsgefangenen und Verwundeten maßgeblich. (35)
Zivilisten wurden somit aus dem Kriegsgeschehen vollständig ausgeschlossen und kamen nur mehr für den „kleinen Krieg“, wie er sich in Form von Partisanen und Guerillas manifestiert, in Frage. (36) Das diese Form des Krieges für große Armeen nicht unproblematisch ist, zeigt die Geschichte des Russlandfeldzuges von Napoleon oder des Dritten Reiches, aber auch die momentane Lage im Irak sowie Afghanistan.

Zusammengefasst konnten also nur Territorialstaaten die Vorraussetzungen für ein Kriegsmonopol bereitstellen, welche aus einer umfassend gedrillten Infanterie und einer „modernen“ Artillerie bestanden. Die Finanzierung war nur durch die regelmäßigen Einkünfte des Fiskus möglich. Herfried Münkler konstatiert hierzu: „Die kontinuierliche Abschöpfung von Teilen des gesellschaftlichen Mehrprodukts und der Aufbau eines Erzwingungsapparates, der diese Abschöpfung notfalls mit Gewalt durchsetzen konnte, bedingten und stützten sich gegenseitig.“ (37)
Mit dem 19. Jahrhundert waren Söldner sprichwörtlich aus der Mode gekommen und es herrschte die allgemeine Meinung vor, dass die Staatsbürger für ihr Vaterland kämpfen sollten. (38) Denn der Gedanke, dass die Souveränität, die auf dem Volk beruht, auch von diesem verteidigt werden sollte, schien einleuchtend. Eine mentale Einstellung, die von großer Bedeutung im Bezug auf das Bürgertum und den Militärdienst ist. (39)

Diese kurze Zusammenfassung eines historisch äußert komplexen und langwierigen Prozesses soll zeigen, dass das Gewaltmonopol bei weitem nicht so selbstverständlich wahrgenommen werden sollte, wie es heutzutage von der breiten Öffentlichkeit vorgenommen wird. Der Rechtsstaat hat nämlich mit der Monopolisierung der Gewalt auch eine Verrechtlichung geschaffen, die den Staatsbürger vor Willkür sowie chaotischen Umständen schützen soll.

DCJ - hopefully I'll have the time to post an english version soon...

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Endnoten:
1) Wolf-Dieter Narr, Das nicht so neue Tandem: Gewalt und Globalisierung. In: Prokla 125, Nr. 4/2001, S.493.
2) Andreas Anter, Max Webers Theorie des modernen Staates. Herkunft, Struktur und Bedeutung, Berlin 1995. S. 37.
3) Herfried Münkler, Die neuen Kriege. 2. Aufl. Hamburg 2005. S. 110.
4) Andreas Anter. S. 37.
5) Rolf Uesseler, Entwicklung von Gewalt. Herausforderung für die Demokratie, In: Walter Feichtinger, Wolfgang Braumandl, Nieves-Erzsebet Kautny (Hg.), Private Sicherheits- und Militärfirmen. Konkurrenten-Partner-Totengräber?, Wien ua. 2008. S. 73.
6) Andreas Anter, Max Webers Theorie des modernen Staates. S. 37.
7) Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, 2. durchgesehene Aufl. München 2000, S. 363.
8) Ebda.
9) Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. S. 363.
10) Martin van Creveld, Aufstieg und Untergang des Staates. München 1999. S. 188. Die Problematik der Wehrpflicht, die als ein Bruch fürstlicher Macht gewertet werden kann, wird im Abschnitt über das, nach aussen gerichtete, Gewaltmonopol angeschnitten.
11) Martin van Creveld, Austieg und Untergang des Staates. S. 189.
12) Martin van Creveld, Aufstieg und Untergang des Staates. S. 191.
13) Ebda.
14) Ebda.
15) Rolf Uesseler, Entwicklung von Gewalt. S. 74.
16) Martin van Creveld, Aufstieg und Untergang des Staates. S. 194. Auf die Diskussion um die (moralische) Berechtigung zum Widerstand gegen den Staat, soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden
17) Rolf Uesseler, Entwicklung von Gewalt. S. 73.
18) Herfried Münkler, Die neuen Kriege. S. 101.
19) Herfried Münkler, S. 104.
20) Herfried Münkler, S. 106f.
21) Diese Verträge waren laut Münkler bis in das 18. Jht. - beispielsweise bei der Ostindischen Kompanie - üblich. Vgl. Herfried Münkler, Die neuen Kriege. S. 91.
22) Herfried Münkler, Marina Münkler (Hg.), Lexikon der Renaissance. München 2005. S. 61. Dies steht in krassem Gegensatz zu den heutzutage unterzeichneten Verträgen zwischen Regierungen und PSC und PMC, die einen großen Spielraum für Missbrauch offen lassen.
23) Ebda.
24) Herfried Münkler, Lexikon der Renaissance. S. 61.
25) Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. S. 343.
26) Herfried Münkler, Die neuen Kriege. S. 102.
27) Deborah Avant, From Mercenary to Citizen Armies: Explaining Change in the Practice of War. In: International Organization 54 (1), Winter 2000,  S. 42 und 59.
28) Herfried Münkler, Die neuen Kriege. S. 103.
29) Martin van Creveld, Aufstieg und Untergang des Staates. S. 169ff. Vgl. Hierzu: Jonathan Fletcher, Violence and Civilization. An Intoduction to the Work of Norbert Elias, Cambridge 1997, S. 33.
30) Herfried Münkler. S. 104. Vgl. hierzu: Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. S. 348.
31) Herfried Münkler. S. 97.
32) Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. S. 345.
33) Herfried Münkler. S. 105.
34) Herfried Münkler, S. 108. Diese Trennlinie zwischen Kombattanten und Zivilisten wurde während des 1. Weltkrieges wieder teilweise aufgehoben, da die ArbeiterInnen in der Rüstungsindustrie kriegsentscheidende Dienste leisteten. Der 2. Weltkrieg hob durch den „Totalen Krieg“ diese Trennlinie vollständig auf. Siehe hierzu: Herfried Münkler, S. 124.
35) Deborah Avant. From Mercenary to Citizen Armies. S. 44.
36) Ebda.
37) Herfried Münkler, Die neuen Kriege. S. 109.
38) Deborah Avant. From Mercenary to Citizen Armies. S. 41.
39) Deborah Avant. S. 44.